Ratgeber Erbschaftsteuer:
Testament oder gesetzliche Erbfolge

Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Betrag des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe. Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Gesetzliche Erben sind im Wesentlichen nur (Bluts-) Verwandte. Im Prinzip die leiblichen Kinder und Eltern. Auch der Ehegatte ist erbberechtigt. Insbesondere bei sog. Patch-Work-Familien und Ehepaaren ohne Kinder führt die gesetzliche Erbfolge oft zu unerwünschten Ergebnissen mit erheblichen Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer.

Bei Paaren ohne Trauschein sind der Partner und die leiblichen Kinder des Partners nicht erbberechtigt. Nur die gemeinsamen Kinder. Bei Kindern ist auch der vielleicht längst geschiedene Ex-Partner (d.h. der leibliche Vater oder die Mutter) gesetzlich erbberechtigt. Hier ist sicher ein Testament hilfreich. Wegen der niedrigen Freibeträge kann in solchen Fällen die Erbschaftsteuer erheblich sein. Durch ein Testament können die Freibeträge mehrfach genutzt werden.

Bei Ehepaaren ohne Kindern sind auch die Geschwister oder die Eltern gesetzliche Erben. Auch hier gelten nur geringe Freibeträge.

In allen Fällen ist eine Beratung bei einem Anwalt oder Notar und ein Testament sehr hilfreich.

Auch bei Ehepaaren mit minderjährigen Kindern ist eine Beratung sinnvoll. Wenn minderjährige Kinder mit dem Elternteil eine Erbengemeinschaft bilden, muss bei Entscheidungen über die Verwaltung des Erbes u.U. das Vormundschaftsgericht mitwirken. Beispielsweise bei größeren Reparaturen am eigenen Haus oder bei einem Unternehmen (Kreditentscheidungen oder Investitionen). Diese Zustimmungen können u.U. dauern.

Jeder sollte einmal darüber nachdenken, was mit seinem Erbe passiert. Das ist keine Frage des Alters.

 

Autoren: Werner Kördel, Christian Moscha